Berlin. (bmel) Die Europäische Kommission hat entschieden, dass die in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehene Konditionalitätsregelung GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) im Jahr 2023 einmalig ausgesetzt und auf den Brache Flächen bei GLÖZ 8 (Flächenstilllegung) eine Produktion (außer Mais, Soja und Kurzumtriebsplantagen) ermöglicht werden kann. Zugleich hat die Kommission auf die überragende Bedeutung des Schutzes der Biodiversität und der Bodenqualität hingewiesen. Laut Kommission sollen die Mitgliedstaaten, die von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen, im Gegenzug stärker Ökoregelungen und Umweltmaßnahmen fördern. Zudem betont die Kommission, dass ein nachhaltiges Landwirtschafts- und Ernährungssystem von grundlegender Bedeutung für die globale Ernährungssicherheit ist.
Zur Entscheidung der Europäischen Kommission, bestimmte Konditionalitätsregelung im Jahr 2023 auszusetzen, sagt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Cem Özdemir: «Wir leben in einer Zeit der multiplen Krisen, die wir nur gemeinsam meistern können. Die Sicherung der Ernährung für die Weltbevölkerung wird dauerhaft nur gelingen, wenn wir Klimakrise und Biodiversitätsverlust endlich mit der notwendigen Entschiedenheit bekämpfen. Mein Ministerium wird die Entscheidung der Kommission und die Rahmenbedingungen für die nationale Umsetzung nun prüfen und mit den Ressorts, Ländern sowie den Stakeholdern diskutieren. Wir werden pragmatische Entscheidungen treffen und sie vorher genau auf Nutzen und Kosten abklopfen. Wie die Kommission unterstreicht, sind Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit zwei Seiten einer Medaille, ein Gegeneinander-Ausspielen wird es nicht geben.
«2023 müssen wir dazu nutzen, um intensiv über eine effizientere Verwendung der heimischen Ernten zu diskutieren wie zum Beispiel die Reduzierung der Anbauflächen für Tierfutter, den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung oder die Agrarkraftstoffproduktion. Ich erwarte von der Kommission, dass sie auch dafür endlich tragfähige Vorschläge vorlegt und ihren Blick über die Produktion hinaus weitet.»
Das BMEL hatte sich in Brüssel für eine einmalige Aussetzung der künftigen Fruchtwechsel-Regelung (GLÖZ 7) ausgesprochen, damit im Anbaujahr 2022/23 noch einmal Weizen auf Weizen auf derselben Fläche angebaut werden kann. Nach wissenschaftlichen Berechnungen könnten damit allein in Deutschland bis zu 3,4 Millionen Tonnen mehr Weizen angebaut werden. Zur Ehrlichkeit gehört, dass dies zulasten von Bodenqualität und Pflanzengesundheit geht – aber in der Abwägung verkraftbar ist.
Im Vergleich dazu würde die Aussetzung der sogenannten Vier-Prozent-Flächenstilllegung (GLÖZ 8) – nach der Landwirte gegen Ausgleichszahlung einen Teil ihrer Ackerflächen stilllegen – in der gesamten EU nur ein Potenzial von bis zu 5,3 Millionen Tonnen mehr Weizen bringen. Wissenschaftliche Experten befürchten bei einer Aussetzung mit weitreichende Folgen für die Biodiversität, die es genau abzuwägen gilt. (Quelle: AgE)