Berlin. Die steigenden Energiepreise sind eine große Belastung für Bürger und Unternehmen. Die Bundesregierung ist sich einig, dass den Gaskunden keine zusätzlichen Belastungen aus der nicht zu vermeidenden Erhebung der Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen entstehen sollen. Dies betrifft besonders die Gasbeschaffungsumlage. Es gilt aber auch für weitere Aufschläge wie die Bilanzierungsumlage. Diese wird vom Trading Hub Europe jedes Jahr festgelegt und für 2022/2023 jetzt verkündet.
Bundeskanzler Olaf Scholz: «Die Bundesregierung hat deshalb jetzt entschieden, die Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch zeitlich befristet auf sieben Prozent abzusenken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also bis zum 31. März 2024. Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt. Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie diese Senkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Das werden wir auch sehr klar kommunizieren.»
Dies sei ein weiterer Schritt zur Entlastung. Scholz habe immer darauf hingewiesen: «You’ll never walk alone» (Neudeutsch für «Den Weg musst du / müssen wir nicht alleine gehen»). In den nächsten Wochen werde die Bundesregierung ein drittes Entlastungspaket schnüren, um den großen Druck, der auf vielen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen lastet, abzumildern. Wie das Paket genau aussehen wird, besprechen die Akteure vertrauensvoll in der Regierung. Die Gerechtigkeitsfrage sei entscheidend, damit das Land in dieser Krise zusammenbleibt