Die Bundesregierung hat den von Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, vorgelegten Entwurf für die Novelle des Düngegesetzes beschlossen.
Auf die deutschen Bauern kommen weitere Änderungen bei den Düngeregeln zum Gewässerschutz zu. Das neue Gesetz lege den Grundstein für verlässliche Vorgaben bei der Düngung, mit denen Höfe Planungssicherheit hätten, sagte Özdemir. Zudem solle damit das Verursacherprinzip stärker Beachtung finden. „Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden“, betonte der grüne Minister.
Die Anpassungen des Düngegesetzes waren notwendig, um geltendes EU-Recht umzusetzen. Das neue Gesetz soll die Grundlage schaffen, mit der die Düngedaten der Höfe überprüft und bewertet werden können. Mit diesem Monitoring soll ermittelt werden, wie wirksam die Düngeregeln sind. Zudem soll die Datenbasis mittelfristig bei zukünftigen Änderungen der Düngeverordnungen herangezogen werden, um damit gezieltere Maßnahmen zu erarbeiten. Weiterhin werden einige Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Özdemir sagte weiter, einige Regionen kämpften seit Jahren mit sehr hohen Nitratbelastungen in Gewässern. Vor dem Hintergrund laufender Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser „musste gehandelt werden“. Dafür waren zuletzt mehrfach Düngevorgaben verschärft worden. Dies soll auch drohende Strafzahlungen Deutschlands dauerhaft abwenden. (Quelle dpa)